BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Celle

16.01.2012

Bundestagsfraktion

Keine Zulassung für giftige Gen-Soja

Zur morgigen Abstimmung im neuen EU-Berufungsausschuss in Brüssel über die Zulassung von vier gentechnisch veränderten Sojabohnensorten als Futter- und Lebensmittel in der EU erklärt Harald Ebner, Sprecher für Agrogentechnik:

Schon in der Vorabstimmung im ständigen EU-Ausschuss im November hatte die Bundesregierung hinter verschlossenen Türen für die Zulassung der Gen-Bohnen gestimmt. Das belegt einmal mehr das skandalöse doppelte Spiel von Agrarministerin Aigner, die sich in der Öffentlichkeit gerne Gentech-kritisch und verbrauchernah gibt, um dann, wenn es auf EU-Ebene zur Sache geht, entgegengesetzt zu handeln. Will sie sich einen Rest verbraucherpolitischer Glaubwürdigkeit bewahren, muss Deutschland morgen gegen die Zulassung der giftigen Bohnen stimmen.

Die "Basta-Bohnen" von Bayer sollen erstmals in der EU als Lebens- und Futtermittel zugelassen werden. Sie sind resistent gegen das Unkrautvernichtungsmittel Glufosinat. Dieser Stoff schädigt selbst nach Ansicht von EU-Experten die Fruchtbarkeit, gefährdet ungeborene Kinder und soll deshalb in der EU ab 2017 vollständig verboten werden. Es wäre also komplett widersinnig, wenn jetzt eine Sojabohnensorte für zehn Jahre als Lebens- und Futtermittel zugelassen würde, die garantiert Rückstände dieses Gifts enthält. Auf unsere kritische Nachfrage im Bundestag, warum Deutschland dennoch zugestimmt habe, wich Agrar-Staatssekretär Beter Bleser aus und nuschelte, der Anbau dieser Pflanzen sei "nicht zwingend" mit der Anwendung "dieses Glyphosates" verbunden. Dabei ist die Kombination von Pestizid und Gen-Pflanze gerade der "Sinn" solcher herbizidtoleranter Sorten:

Roundup-Ready-Soja von Monsanto wird beim Anbau vor allem in Südamerika massiv mit dem Alles-Killer-Unkrautvernichter Glyphosat behandelt. In den importierten Sojabohnen sind hohe Rückstandswerte des Pflanzengifts zu befürchten, die bisher in Deutschland aber noch nicht einmal kontrolliert werden. Eine Verlängerung der Roundup-Ready-Zulassung darf es daher auf keinen Fall geben.

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