Anfrage zur Zusammenarbeit und Abstimmung zum Leistungsangebot in der stationären medizinischen Versorgung

18.06.24 – von Christian Ehe

Die Landkreisverwaltung wurde gebeten mitzuteilen, welche Aktivitäten es in Sachen Zusammenarbeit und Abstimmung zum Leistungsangebot in der stationären medizinischen Versorgung mit anderen Gebietskörperschaften bzw. öffentlichen oder freigemeinnützigen Trägern in der Region gibt, ob und welche Schritte diesbezüglich geplant sind und wie sie damit dem gesetzlichen Auftrag nach § 1 NKHG nachkommt.

Hintergrund:

§ 1 Satz 3 NKHG sieht vor: „Bei der Sicherstellung der Krankenhausversorgung durch die Landkreise und kreisfreien Städte sollen eine gebietsübergreifende Zusammenarbeit angestrebt und die Krankenhausversorgung aufeinander abgestimmt werden.“ In der Neufassung der Niedersächsischen Krankenhausverordnung (NKHVO) umfasst „die Versorgungsregion Hannover […] das Gebiet der Landkreise Celle, Nienburg (Weser) und Schaumburg sowie der Region Hannover. Der aktuelle Vorschlag der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) der Bereitschaftsdienste im niedergelassenen Bereich orientiert sich ebenfalls an dieser Regionszuordnung. Die spezialisierten Leistungen werden massiv reduziert werden. Eine Abstimmung über Leistungen, die nicht zwingend wohnortnah und zeitkritisch erbracht werden müssen, ist erforderlich, um einen ruinösen Wettbewerb für die öffentlichen Haushalte zu vermeiden und die Qualität der Versorgung der Patienten angesichts des Fachkräftemangels und des medizinischen Fortschritts sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund ist der gesetzliche Auftrag zur Zusammenarbeit und Abstimmung zu verstehen. Mandatsträger stehen hier in einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, die über Kreisgrenzen hinausgeht. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändern sich, die Ambulantisierung von medizinischen Leistungen schreitet fort. Für die strategische Ausrichtung der Versorgungsstrukturen des Landkreises und der massiven Auswirkungen auf den Kreishaushalt ist es von entscheidender Bedeutung, Chancen der Zusammenarbeit und Abstimmung zu nutzen und umzusetzen.

Antwort:

Einleitend sei der Beantwortung der Anfrage vorausgeschickt, dass sich die Entwicklung im Bereich der stationären Patientenversorgung bundesweit als sehr dynamisch erweist. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sind große Strukturreformen geplant bzw. in der Umsetzung begriffen. Allerdings sind diese Entwicklungen noch nicht soweit fortgeschritten, dass mit konkreten Vorgaben und Ergebnissen gearbeitet werden könnte. Dies gestaltet Planungen derzeit als äußerst schwierig. Zudem stehen alle Kliniken unter einem erheblichen Kostendruck. Nicht zuletzt mussten – wie Sie wissen – aufgrund dieser Entwicklungen bereits einige Kliniken den Betrieb einstellen.

In dieser überaus schwierigen Situation muss auch das Allgemeine Krankenhaus in Celle (AKH) auf der einen Seite eine bestmögliche stationäre Patientenversorgung sicherstellen und auf der anderen Seite wirtschaftlich agieren. Auch aus diesen Gründen arbeitet das AKH bereits heute fachlich und organisatorisch mit verschiedenen Partnern im Gesundheitswesen zusammen. So bestehen etwa Kooperationen mit dem Herz- und Gefäßzentrum Bad Bevensen und dem Heidekreis-Klinikum. Das AKH ist zudem Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Mit der MHH kooperiert das AKH auch auf der medizinischen Ebene im Bereich der Pädiatrie. Ein weiterer Kooperationspartner im Bereich der Neurologie und in der Weiterbildung generell ist das Klinikum Region Hannover. Das AKH ist darüber hinaus schon heute als überregionales Traumazentrum, als überregionale Stroke Unit sowie als Zentrum für die Behandlung verschiedener Krebsarten zertifiziert. Auch das Sozialpädiatrische Zentrum ist eng mit anderen Sozialpädiatrischen Zentren vernetzt und wird weit über die Grenzen der Region hinaus von Patientinnen und Patienten bzw. deren Eltern angefragt.

Es besteht außerdem ein enger Austausch mit der niedergelassenen Ärzteschaft sowie weiteren externen Partnern – u. a. im Bereich der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) für besonders seltene und komplexe Erkrankungen. Hier arbeiten verschiedene interdisziplinäre Spezialistinnen und Spezialisten zusammen, um ein umfassendes und individuelles Behandlungskonzept für die Patientinnen und Patienten zu erarbeiten und umzusetzen. Aktuell wird die ambulante spezialfachärztliche Versorgung in weiteren Bereichen ausgebaut. Auch sollen neue Zentren entstehen, in denen dann ganz unterschiedliche ärztliche Kompetenzen gebündelt werden. Allgemein sind wir mit unseren Partnern im Gesundheitsbereich im regelhaften Austausch.

Den obigen Ausführungen ist somit zu entnehmen, dass das AKH bereits heute regional und überregional sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich gut vernetzt ist und mannigfach kooperiert. Es ist erklärte Absicht, diese Zusammenarbeit auch in Zukunft weiter auszubauen – unabhängig von den gesetzlichen Empfehlungen des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes. Denn nur so kann den Anforderungen an eine optimale Patientenversorgungen und an wirtschaftliches Handeln im Gesundheitssektor Genüge getan werden.

 

Kategorie

Gesundheitswesen | Kreistagsfraktion

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