Menü
23.06.21 –
Das Genehmigungsverfahren zur Abdeckung der Kalihalde in Wathlingen ist von Intransparenz geprägt. Die vielen berechtigten Fragen der Bürger zu diesem Thema werden nicht umfassend beantwortet. Es ist zu befürchten, dass die Themen wie Rüstungsaltlasten, Umwelt- und Immissionsschutz eine untergeordnete Rolle spielen. Darüber hinaus werden Alternativen zur Abdeckung trotz vieler guter Hinweise nicht geprüft. Es droht eine Genehmigung des Vorhabens, den Widerstand der gesamten Gemeinde ignorierend!
Grund für diese Missstände ist das anzuwendende Bundesberggesetz aus dem Jahr 1982. Das Gesetz wurde geschaffen, um die Genehmigungsverfahren zur Rohstoffförderung zu vereinfachen und der Rohstoffversorgung einen klaren Vorrang vor anderen Gemeinwohlbelangen einzuräumen. Die Rohstoffsicherungsklausel sorgt sogar dafür, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften umgangen werden können, damit die Rohstoffversorgung nicht beeinträchtigt wird. Die Abdeckung der Kalihalde fällt auch noch unter dieses Gesetz. Die prüfende Bergbau-Behörde (LBEG) hat aufgrund des Gesetzes auch kaum Einfluss auf das Verfahren was die Planung betrifft und kann bei der Prüfung auch nicht nach Ermessen entscheiden. Grundsätzlich sind alle Vorhaben erst mal genehmigungspflichtig. Der Rechtsschutz von Bergbaubetroffenen ist auf Entschädigungsansprüche beschränkt.
Bisher mussten die Betroffenen bis in die höchsten Instanzen klagen, damit geklärt wurde, in welchem Umfang Umweltvorschriften zur Anwendung kommen. Und leider ist es oft nur über den Klageweg möglich, dass die Öffentlichkeit Einfluss auf ein Verfahren nehmen kann.
Wir setzen darauf, dass nach der Bundestagswahl im September sich die politische Landschaft zu Gunsten der Nachhaltigkeit ändern wird. Die GRÜNEN in Wathlingen werden dann erneut von der Landesregierung fordern, dass das Bundesberggesetz reformiert wird. Zuletzt war ein diesbezüglicher Versuch der GRÜNEN im Jahr 2012 auf Bundesebene nämlich an den Gegenstimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gescheitert.
Wir fordern, dass das 40 Jahre alte Gesetz dringend an die Anforderungen unserer Zeit angepasst und hinsichtlich einer nachhaltigen Nutzung des Untergrundes und einer langfristigen Folgenbewältigung weiterentwickelt wird. Der Gesetzeszweck muss Belange des Umweltschutzes berücksichtigen, die Öffentlichkeitsbeteiligung stärken und das Einvernehmen der betroffenen Gemeinden einführen.
Die GRÜNEN in Wathlingen werden sich auch im Gemeinderat dafür einsetzen, dass ein Naturschutzbund (z.B. der BUND) auf dem Klageweg finanziell unterstützt wird, damit die Interessen der Wathlinger Einwohner berücksichtigt werden.
Ihre GRÜNEN für die Kommunalwahl
Marcel Kasimir
Mar-Heinz Marheine
Dr.-Ing. Christian Sauer
Kategorie
GRÜNE Südkreis | Kali-Halde