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01.07.21 –
Der umweltpolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen Gerald Sommer begründet die grüne Forderung folgendermaßen: „Wir Grünen stehen für erstklassigen Natur -und Artenschutz ein. Den gibt es nur in einem Naturschutzgebiet. Ein Landschaftsschutzgebiet ist nur dritte oder höchstens zweite Liga. Das reicht uns nicht.“
Im Kreistag forderten die Grünen die Ausweisung der FFH-Gebiete „Aschau und Quarmbach“ sowie „Aschauteiche, Lohnerteiche und Quellbäche“ als Naturschutzgebiete. Für die Grünen hat der Naturschutz Priorität. „Wer Artenschutz ernst nimmt, muss auch Naturschutzgebiete ausweisen. Das sind wir unseren Kindern und Enkeln schuldig. Landschaftsschutzgebiete sind zwar besser als nichts, können die Natur aber nicht ausreichend schützen. Insbesondere die CDU und FDP haben die Kreisverwaltung entgegen jeglicher naturschutzfachlicher Argumente gezwungen, dem Kreistag die Entwürfe für die Landschaftsschutzgebiete vorzulegen. Das Niedersächsische Landesamt für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz als zuständige Fachbehörde hat sich eindeutig für die Ausweisung von Naturschutzgebieten ausgesprochen“, so Sommer.
Die Grünen setzen sich auch auf Landesebene dafür ein, dass die Eigentümer*innen bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten angemessen entschädigt werden. „Wir sind auch vor Ort für Ausgleichszahlungen und Vertragsnaturschutz, der sich bei Naturschutzprojekten im Landkreis seit vielen Jahren bereits bewährt hat. Leider gilt der Erschwernisausgleich in Naturschutzgebieten zur Zeit nicht für Teichwirt*innen, daher fordern wir das Umweltministerium auf, die Teichwirtschaft der Land- und Forstwirtschaft gleichzustellen. Nur so lässt sich die Existenz der Teichwirt*innen in einem Naturschutzgebiet absichern. Uns ist es wichtig, die Existenz der Betriebe auch für zukünftige Generationen zu gewährleisten“, so Sommer abschließend.
Kategorie
Kreistagsfraktion | Umwelt